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zwischen der QS solutions GmbH - Augustinusstraße 11 c - 50226 Frechen  (QS)

und den Nutzern des Cloud-Services QuickStart für Microsoft Dynamics 365 (Kunden)

§ 1  Vertragsgegenstand

  1. QS ist Anbieter und Lieferant der Software CRM QuickStart.

  2. CRM QuickStart ist eine Ergänzung der Standardsoftware Microsoft Dynamics 365 und läuft nur integriert mit dieser Software, so dass deren Verfügbarkeit zwingende Voraussetzung ist.

  3. Diese Nutzungsbestimmungen sind ein Vertrag zwischen QS und Kunden über einen Dienst zur Nutzung der Software CRM QuickStart für Microsoft Dynamics 365.

  4. Durch das Abonnieren und/oder die Nutzung des Dienstes erklären sich Kunden mit den Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.

§ 2 Lizenzgewährung

  1. QS gewährt Kunden eine Lizenz für die bestellten Dienste vorbehaltlich der Zahlungsverpflich-tungen der Kunden und sonstiger Rechte und Einschränkungen, die in diesem Vertrag beschrieben sind.

  2. Diese Lizenz jedes Kunden ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar und zeitlich begrenzt für die Dauer eines Abonnements.

§ 3 Bereitstellung

  1. Die technische Bereitstellung der Services erfolgt durch QS.

  2. Der Kunde hat die technischen und organisatorischen Vorrausetzungen dafür zu schaffen, dass QS die Services bereitstellen kann.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Abonnementgebühren sind der Betrag, den Kunden für die Nutzung des Dienstes zahlen müssen.

  2. Die Höhe der monatlichen Abonnementgebühr je User wird separat vereinbart.

  3. User-Zahl ist die Anzahl der im Rahmen des Microsoft Dynamics 365-Abonnements freige-schalteten CRM-User (Plan1, Plan2, Sales, Customer Service, Team).

  4. Die User-Zahl des Microsoft Dynamics 365-Abonnements ist QS vom Kunden auf Verlangen mitzuteilen und nachzuweisen.

  5. Die Abonnementgebühr wird jährlich im voraus erhoben und beginnt mit Bereitstellung.

  6. Alle Abonnementgebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in-nerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang rein netto zu zahlen.

  7. Ist ein Kunde im Zahlungsverzug, so ist QS berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäfts-banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz – zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

  8. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist QS darüber hinaus berechtigt, die Nutzung des Dienstes auszusetzen.

§ 5 Laufzeit des Dienstes

  1. Ein Abonnement beginnt mit dem Datum der Bereitstellung des Dienstes.

  2. Die Laufzeit des Abonnements ist 12 Monate.

  3. Das Abonnement verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 12-Monats-Zeitraums gekündigt wird.

 

§ 6 Sonstige Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksa-men Bestimmung tritt die Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung ange-strebten Zweck möglichst nahe kommt.

N U T Z U N G S B E D I N G U N G E N   für 

Cloud-Services CRM QuickStart für Microsoft Dynamics 365

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