zwischen der QS solutions GmbH - Augustinusstraße 11 c - 50226 Frechen (QS)
und den Nutzern des Cloud-Services QuickStart für Microsoft Dynamics 365 (Kunden)
§ 1 Vertragsgegenstand
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QS ist Anbieter und Lieferant der Software CRM QuickStart.
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CRM QuickStart ist eine Ergänzung der Standardsoftware Microsoft Dynamics 365 und läuft nur integriert mit dieser Software, so dass deren Verfügbarkeit zwingende Voraussetzung ist.
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Diese Nutzungsbestimmungen sind ein Vertrag zwischen QS und Kunden über einen Dienst zur Nutzung der Software CRM QuickStart für Microsoft Dynamics 365.
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Durch das Abonnieren und/oder die Nutzung des Dienstes erklären sich Kunden mit den Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
§ 2 Lizenzgewährung
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QS gewährt Kunden eine Lizenz für die bestellten Dienste vorbehaltlich der Zahlungsverpflich-tungen der Kunden und sonstiger Rechte und Einschränkungen, die in diesem Vertrag beschrieben sind.
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Diese Lizenz jedes Kunden ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar und zeitlich begrenzt für die Dauer eines Abonnements.
§ 3 Bereitstellung
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Die technische Bereitstellung der Services erfolgt durch QS.
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Der Kunde hat die technischen und organisatorischen Vorrausetzungen dafür zu schaffen, dass QS die Services bereitstellen kann.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
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Abonnementgebühren sind der Betrag, den Kunden für die Nutzung des Dienstes zahlen müssen.
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Die Höhe der monatlichen Abonnementgebühr je User wird separat vereinbart.
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User-Zahl ist die Anzahl der im Rahmen des Microsoft Dynamics 365-Abonnements freige-schalteten CRM-User (Plan1, Plan2, Sales, Customer Service, Team).
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Die User-Zahl des Microsoft Dynamics 365-Abonnements ist QS vom Kunden auf Verlangen mitzuteilen und nachzuweisen.
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Die Abonnementgebühr wird jährlich im voraus erhoben und beginnt mit Bereitstellung.
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Alle Abonnementgebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in-nerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang rein netto zu zahlen.
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Ist ein Kunde im Zahlungsverzug, so ist QS berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäfts-banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz – zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
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Bei nicht fristgerechter Zahlung ist QS darüber hinaus berechtigt, die Nutzung des Dienstes auszusetzen.
§ 5 Laufzeit des Dienstes
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Ein Abonnement beginnt mit dem Datum der Bereitstellung des Dienstes.
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Die Laufzeit des Abonnements ist 12 Monate.
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Das Abonnement verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 12-Monats-Zeitraums gekündigt wird.
§ 6 Sonstige Bestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksa-men Bestimmung tritt die Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung ange-strebten Zweck möglichst nahe kommt.