top of page

zwischen der QS solutions GmbH - Augustinusstraße 11 c - 50226 Frechen  (QS)

und den Nutzern eines Abonnements für das Cyber Security Assessment Tool CSAT (Kunden)

§ 1  Laufzeit eines Abonnements

  1. Die Laufzeit des Abonnements beginnt am Tag der Bereitstellung.

  2.  Das Abonnement läuft für die Dauer von 12 Monaten ab Abrechnungsbeginn.

  3.  Das Abonnement verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 12-Monats-Zeitraums gekündigt wird.

§ 2 Nutzungsrechte und Überlassung

  1. QS gewährt dem Kunden das zeitlich befristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die Dauer der Laufzeit des Abonnements.

  2. Die Programmrechte aller bestehenden und entwickelten Module und deren weitere Verwendung und Nutzung verbleiben bei QS.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, CSAT ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.

  4. Der Kunde unterlässt es, ohne Zustimmung von QS und außerhalb der vereinbarten Lizenzierungsbedingungen CSAT oder die Anwenderdokumentation mit Bedienungsanleitung zu verwerten, zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen sowie einem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zugänglich zu machen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Kunde zur Schadensersatzleistung verpflichtet.

  5. QS lieferte eine Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentation.

  6. Die Auslieferung erfolgt auf optisch lesbaren Datenträgern oder über Datenkommunikation.

  7. Soll die Installation der Software durch QS erfolgen, so ist dies separat zu vereinbaren.

  8. Es werden keine Quellprogramme geliefert.

  9. Es werden keine speziellen Abnahmetests durchgeführt. Vielmehr akzeptiert der Kunde die gelieferte Software im Auslieferungszustand.

  10. Der Kunde kann zu Sicherungszwecken eine angemessene Zahl an Kopien der Software erstellen (Backup). Diese Kopien dienen ausschließlich zur Wiederherstellung der installierten Software nach Verlusten. Eine sonstige Nutzung der Kopien ist nicht zulässig.

§ 3 Gewährleistung

  1. QS gewährleistet unter Berücksichtigung des Stands der Technik, dass die Software dem vertraglichen Leistungsumfang entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen, sowie dass es die rasche Entwicklung im Bereich der IT-Technik nicht zulässt, eine für die Zukunft gültige Aussage über die Lauffähigkeit heutiger Systeme in den zukünftigen Laufumgebungen zu machen.

  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Bereitstellung.

  3. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer detaillierten schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Kunde stellt QS die Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die QS zur Analyse und Beseitigung der Fehler benötigt und wird QS jede gewünschte Unterstützung bei der weiteren Bearbeitung zukommen lassen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Abonnementgebühren sind der Betrag, den Kunden für die Nutzung der Programme zahlen müssen.

  2. Die Höhe der Abonnementgebühr wird separat, in der Regel in der Auftragsbestätigung, vereinbart. Sollten sich Abonnementgebühren für zukünftige 12-Monats-Zeiträume ändern, so wird QS darüber zeitnah informieren. Im Falle von Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung zu.

  3. Die Abonnementgebühr beginnt mit Bereitstellung.

  4. Die Abonnementgebühr für den 12-Monats-Zeitraum wird jährlich im Voraus fakturiert.

  5. Alle Abonnementgebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang rein netto zu zahlen.

  6. Ist ein Kunde im Zahlungsverzug, so ist QS berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz – zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

  7. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist QS darüber hinaus berechtigt, die Nutzung der Programme zu untersagen.

§ 5 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Ort der Beklagten.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 6 Sonstige Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Nutzungsbedingungen für Abonnements

Cyber Security Assessment Tool CSAT

bottom of page